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Aus der Serie zoom-top-13
wie ihr sicher zählen könnt, sind es mehr geworden
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Nachtrag vom 29. Februar 2012:
must-read-justiz-nutzt-die-unkenntnis-der-burger
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Für weitere Informationen lest gerne in den Kategorien:
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BRD-RECHTSLAGE (79)
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POLIZEISTAAT BRD (54)
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Angela Merkel (27)
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Bevor ich nun die irdischen Fallstricke und Verwirrungen, Korruptionen und Manipulationen aufzähle, möchte ich gerne aufzeigen, wie das THEMA STAAT in den höher dimensionalen Gesellschaften betrachtet und gelebt wird.
Wir müssen das Rad der Sozialisierung und Kulturschaffung nicht neu erfinden – die optimale Blaupause für das menschliche Zusammensein ist schon manifestiert und wird uns zur Vorlage angeboten werden:
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ACHTUNG, diese Seite ist keine RECHTSBERATUNG,
sondern eine persönliche Reflektion, wie sich die tatsächliche Rechtslage nach meinen bisherigen Recherchen und persönlichen Erfahrungen tatsächlich verhält – ich bin hier alles andere als alleine mit dieser Rechtsauffassung
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Ich hoffe, damit vielen Menschen einen wichtigen Impuls geben zu können, sich selbstverantwortlich eine eigene Meinung zu bilden, anstatt nur den zensierten Medien zu glauben:
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informationskontrolle
- fed-die-macht-des-zionistischen-geldmonopols
- lug-und-trug
- bundnis-brd-und-israel
- der-marionetten-staat
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.Dieses Foto ist natürlich eine Fotomontage – der geneigte Leser wird jedoch seinen Anteil dazu denken können
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der-talmud-die-zionistische-bibel
zeitzeugen-hinter-den-kulissen
bundesregierung-sch%E2%80%A6-auf-gerichtsentscheidungen
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schaut gerne auch hier vorbei:
top-13-uber-steuern-und-finanzen
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BRD GmbH Europa
bundesrepublik-deutschland-%E2%80%93-finanzagentur-gmbh
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Zweiter Weltkrieg nicht beendet!
Warum sind die Alliierten eigentlich die Siegermächte, wenn der Weltkrieg überhaupt noch nicht beendet ist???
gluckliche-sklaven-sind-die-erbittersten-feinde-der-freiheit
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Polizeistaat Deutschland
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Lest und seht gerne auch hier:
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BRD verhindert Friedensvertrag
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Fragwürdige BRD-Politik
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Hier nun die passenden Links, welche ich vorrangig wichtig erachte, wenn man in dieses Thema einsteigen möchte -
und danach lest bitte noch weiter
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- INFORMATIONEN zur Personenstandserklärung:
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Hier habe ich noch den Text einer mir vorliegenden Feststellungsklage aus einer Staatlichen Selbstverwaltung einkopiert – den Namen möchte ich natürlich nicht nennen, ich konnte die Verfasserin leider noch nicht erreichen, um das Orignal einstellen zu können, daher also anonym. Die farblichen Kennzeichnungen im Text sind von mir – als Lesehilfe gedacht –
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Dieser Text ist so lehrreich und kann sicher vielen noch die Augen öffnen – lest es einfach öfters, wenn alles neu für euch ist – und dann fangt bitte an selbst zu prüfen und zu recherchieren!
Jedenfalls kann man nach dieser Auflistung der Fakten und Tatbestände, welche nicht wegzudiskutieren sind, auch nachvollziehen, was der VERFASSUNGSSCHUTZ ist.
Jener schützt die BRD vor einer Verfassung, in welcher ihr versklavtes PERSONAL wieder der wahre SOUVERÄN im eigenen Land ist. Konkret ist der Verfassungsschutz also daß, was wir aus der BRD als Stasi kennen - Stasi 2.0.
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Ich kann und möchte an dieser Stelle nur meine Hochachtung aussprechen!
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Feststellungsklage/ Anzeige mit Strafverfolgungsantrag
der natürlichen Person xxxxxxxx in Deutschland
und einer Personengruppe nach § 9 der UNO-Resolution 56/83 Artikel 9 und 11.
Vertreten durch die Bevollmächtigte der natürlichen Personen,
Frau xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx -Klägerin -
gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Christian Wulff, Spreeweg 1, 10557 Berlin und deren Bevollmächtigte, sowie alle Tat- bundestagsbediensteten und Tat-
landtagsbediensteten der Länder. -Beklagte -
Innerstaatlich gilt für die Verfahren um Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch, für die der IStGH subsidiär zuständig ist, jedoch mangels Anwendbarkeit des GVG § 21, die Immunität. Damit besteht ein Verfahrenshindernis nach GVG §§ 18 bis 20, der Bundesrepublik und nicht Deutschland. Besonders wird auf § 20 Abs. 2 verwiesen (6. Auflage von Kissel/Mayer zu GVG § 21, Seite 467, Rn 18 ).
Durch Aufhebung § 15 GVG der Bundesrepublik, sind seit 1950 keine Staatsgerichte in der „BRD“ erreichbar. Dies begründet die Zulässigkeit des Verfahrens vor dem IStGH, weil ein „Staat“ ( Bundesrepublik ) nicht in der Lage ist, die Ermittlungen oder die
Strafverfolgung durchzuführen (Art. 17 Abs. 1 Buchst. a IStGH – Statut).
Es wird beantragt fest zu stellen:
1. Die Bundesrepublik – Verwaltungsorganisation, agiert auf dem Boden des Deutschen Reiches als Usurpator
2. Der Usurpator Bundesrepublik – Verwaltungsorganisation handelt unter Anmaßung eines Besitzes – Befugnis, durch den Gebrauch einer ihr nicht gegebenen Staatsmacht.
3. Der Usurpator, die Bundesrepublik – Verwaltungsorganisation, ist nur zwischenzeitlich in den Besitz von Staatsgewalt gelangt, da sie sich diesen Besitz über Jahrzehnte einstudierter Lügen erschwindelt hat.
4. Die Befugnis zur Ausübung der Staatsgewalt ist nicht an den „rechtmäßigen“ Gebrauch, sondern an den tatsächlichen Besitz der Staatsgewalt gebunden.
5. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter
Organe selbst noch nicht handlungsfähig.
6. Die tatsächliche Staatsgewalt ist somit dem Deutschen Reich zuzuordnen und dem dazugehörigen Souverän.
7. Die Bundesrepublik – Verwaltungsorganisation sowie ihre Körperschaften besitzt kein Staatsvolk und hat es zu unterlassen, natürlichen Personen gegenüber, Staatsmacht auszuüben.
8. Die juristische GmbH – Bundesrepublik – Finanzagentur steht in keinem Vertragsverhältnis zu natürlichen Personen und kann dieses auch nicht über erpresserische Handlungen einfordern.
9. Die Bundesrepublik – Verwaltungsorganisation handelt unter Zivilrecht über Privatpersonen, mit Hilfe ihres in Privathaftung befindlichen Personals.
10. Der rechtmäßige Eigentümer des Deutschen Bodens kann vom Störer ( Bundesrepublik – Verwaltungsorganisation ) die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen gem. § 1004 Abs.1 S. 1 BGB, was er hiermit tut.
11. Dem rechtmäßigen Eigentümer des unter Usurpation stehenden Bodens steht eine moderate Wiederherstellung durch entstandene Schäden zu ( BGH NJW 2004, 603, BBGH V ZR 142/04 ).
12. Die Bundesrepublik – Verwaltungsorganisation handelt als kriminelle Vereinigung nach § 129 Abs. 1 ihres StGB.
13. Die Bundesrepublik – Verwaltungsorganisation hat zur Täuschung des Deutschen Volkes eine Matrix erschaffen, in der sie unter Vortäuschung von Rechtsstaatlichkeit unter Scheinstaatlichkeit täglich gegen das Deutsche Volk verbrecherisch – kriminell vor geht und somit schwersten Völkerrechtsbruch begeht.
14. Die Bundesrepublik – Verwaltungsorganisation und nicht Deutschland hat die D-Mark abgeschafft, ohne einen Volksentscheid herbei zu führen.
15. Die Bundesrepublik – Verwaltungsorganisation und nicht Deutschland, hat den Euro eingeführt, ohne einen Volksentscheid herbei zu führen.
16. Die Bundesrepublik – Verwaltungsorganisation und nicht Deutschland, hat den Beitritt zur EU erklärt, ohne einen Volksentscheid herbei zu führen.
17. Die Bundesrepublik – Verwaltungsorganisation hat den entstandenen Schaden aus den vor aufgeführten Punkten 14, 15 und 16 zu tragen.
18. Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Verursacher, die Beklagte.
19. Es wird beantragt vor einem Richter der Völkergemeinschaft zu verhandeln, jedoch ist ein deutscher Richter wegen vor genannten Tatsachen schon im Vorfeld, wegen vermutlicher Befangenheit, ab zu lehnen.
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Es wird beantragt Strafverfolgung einzuleiten:
1. Wegen millionenfachen Betruges, Raubes, Nötigung, Erpressung, Demütigung, Amtsanmaßung und Völkerrechtsbruch am Deutschen Volk.
2. Wegen Negierung der vom Deutschen Volk 1949 gewählten rechtmäßigen Verfassung, durch die Bundesrepublik – Verwaltungsorganisation.
3. Wegen völkerrechtswidriger Besetzung deutscher Reichsgebiete, durch ausgeübte Usurpation der Bundesrepublik – Verwaltungsorganisation.
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Es wird von der Klägergemeinschaft im Schnellverfahren beantragt:
Im Namen der Selbstverwaltungen auf deutschem Boden gem. UN Resolution A/ Res./ 56/83 und nach BGB § 1 melden wir vorsorglich Besitzanspruch auf diesen unter Usurpation stehenden Boden des Deutschen Reiches, in den Grenzen vor 1937, an und fordern die sofortige Herausgabe dessen.
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Begründung:
Gemäß alliierten Vorgaben hat das Deutsche Volk mit der Verfassung von 1949 seinen Willen und Anspruch auf die Staatsherrschaft und das Staatsgebiet des Deutschen Reiches erklärt. Mit dem Ziel eine handlungsfähige deutsche Repräsentanz zum Abschluss eines Friedensvertrages mit den alliierten Siegermächten her zu stellen, wurde diese Verfassung vom Deutschen Volke erarbeitet und angenommen.
Die BRD wurde installiert um eben dieses zu verhindern. Dieses erschaffene Gebilde ist illegal, völkerrechtswidrig und verfassungsfeindlich.
Am 03.10.1990 fand keine Vereinigung der DDR mit der BRD statt, sondern die Besatzungsverwaltung BRD annullierte den Staat DDR zwecks Wiedereinführung des Besatzungsrechts. Dies erfolgte heimlich und vertragsbrüchig zum 2+4 Vertrag, hinter dem Rücken des Deutschen Volkes und der Weltöffentlichkeit. Die BRD hält das Deutsche Volk seitdem künstlich im Krieg.
Die so genannte BRD ist wegen völkerrechtswidriger Kriegsführung gegen das Deutsche Volk und Völkermord zu verurteilen und hat das Gebiet, in dem die Verfassung am 07.10.1949 in Kraft gesetzt wurde, Mitteldeutschland, unverzüglich zu verlassen und die verfassungsmäßige Ordnung her zu stellen.
In einem weiteren Schritt hat die so genannte BRD alle so genannten alten Bundesländer, deren Verfassungen auf eine deutsche Republik ausgerichtet sind, an das Deutsche Volk in diesen Ländern zu übergeben.
Die so genannte BRD ist kein Deutscher Staat sondern eine feindstaatliche Verwaltung. Sie untersteht den Alliierten, welche die Regierungsgewalt im Deutschen Reich übernommen haben ( Erklärung zur Dreimächtekonferenz ).
Die so genannte BRD hat die Feindstaatenklausel der UN anerkannt, sie ist somit Mitglied im Feindstaatenbündnis und vermutlich deren Vollstrecker.
Das so genannte GG der BRD enthält keine basisdemokratischen Elemente, sondern die Ausschaltung des Willens des Deutschen Volkes, im Gegensatz zur beschlossenen Volksverfassung von 1949.
Urteile der so genannten BRD-Gerichte erfolgen nicht im Namen des Deutschen Volkes.
Bundesbeamte sind keine Deutschen Beamten im Sinne des § 359 StGB, da sie ihren Diensteid auf eine fremde Macht geleistet haben.
Da deutsches Recht durch den deutschen Staat ( Deutschland nach der Verfassung von 1949 ) an zu wenden ist, gilt deutsches Strafrecht, also Strafgesetzbuch : Carl Heymanns Verlag Berlin
1948, US- Lizenznummer 76-G.N. 0-47-316/47. Anlage 1
Nach dem Handelsregisterauszug der BRD – Finanzagentur GmbH unterliegt diese dem deutschen Recht, also nicht dem erloschenen BRD- Recht. Anlage 2
Straftaten im Amt wurden somit ausgeschlossen und vermutlich vorsätzlich, wissentlich in Amtsanmaßungen gewandelt.
Der Grundvorwurf gegen die so genannte BRD ergibt sich aus dem deutschen Strafrecht und ist als schwerer Betrug am Deutschen Volke, nach § 263 (1) (4) StGB, zu werten.
Weitere Tatvorwürfe ergeben sich aus dem feindstaatlichen Charakter der BRD nach der Haager Landkriegsordnung, so Artikel 7, 46 und 47, und dem VstGB §§ 6, 7 und 9.
Die Vorgabe der Dreimächtekonferenz von Berlin ( Potsdamer Abkommen ), dem Deutschen Volk einen Friedensvertrag zu geben, wenn „ein diesbezügliches Dokument von einer hierfür
geeigneten Regierung Deutschlands angenommen wird, sobald eine solche Regierung gebildet sein wird“ ist nicht erfüllt.
Zu den 2+4 Verhandlungen ließ Hans-Dietrich Genscher namens der Bundesregierung am 17.07.1990 im Dokument Nr. 354 B zu Protokoll geben, „dass ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind“; mithin die Bundesregierung an ihrer Rolle fest hielt, weiterhin Kriegs- und Besatzungsrecht gegen das Deutsche Volk im Auftrag feindlicher Mächte auszuüben und somit nicht den Anspruch erheben kann, eine deutsche Regierung zu sein.
Es besteht somit nach wie vor die Abwesenheit verfassungsmäßiger deutscher Staatsorgane. Die „BRD“ hält ihr „Personal“ im total entrechteten Kriegsgefangenenstatus ( c.d.m. ) als juristische
statt natürliche Personen.
Zwischen der „BRD“ und dem Deutschen Volk, ist daher internationales Recht anzuwenden.
Als Grundlage für eine geeignete Regierung schuf sich das Deutsche Volk eine demokratische Verfassung, indem es erstmals in der Geschichte bei deren Erarbeitung in der Masse mitwirkte. Diese wurde am 19. März 1949 durch den deutschen Volksrat ( 400 gewählte Deutsche ) einstimmig angenommen und am 30. Mai 1949 im Berliner Admiralspalast der Reichshauptstadt durch 2010 Abgeordnete aus allen Besatzungszonen ( 610 Westzone, 1400 Sowjetzone ) des 3. Deutschen Volkskongresses einhellig bestätigt.
Sie, eben diese Verfassung, ist das Vermächtnis der Kriegs- und Nachkriegsgeneration!
Mit diesem verfassungsgebenden Akt des Deutschen Volkes wurde der Artikel 146 des am 23. Mai 1949 verkündeten, mit 53 gegen 12 Stimmen durch Gewährsleute der Westalliierten angenommenen Bonner Grundgesetzes erfüllt, d.h. dieses Grundgesetz verlor seine
Gültigkeit nach einer Woche.
Dennoch wurde in den westlichen Besatzungszonen nach dem Willen der Westalliierten durch das installierte System der Lizenzparteien die „Bundesrepublik (in) Deutschland“ als nunmehr verfassungsfeindliche Verwaltung (nicht Staat, s. Art. 133 GG) gegen den Abschluss eines Friedensvertrages, gegen die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands und für die Weiterführung des Krieges gegen das Deutsche Volk aus egozentrischem Machtinteresse mit
anderen Mitteln aufgebaut und weitergeführt.
„ Den Ministerpräsidenten war bereits vor der Konferenz bewusst, dass angesichts der aktuellen Situation der Rückübertragung von Souveränitätsrechten an die Deutschen in den Westzonen Vorrang vor der staatlichen Einheit der Nation zu geben war“. ( Deutscher Bundestag-Wissenschaftlicher Dienst, Ausarbeitung Gesamtstaatliche Aspekte der Rittersturzkonferenz 1948.
Registrierungsnummer: WD1- 3010- 038/08 ).
Das Festhalten der Sowjetunion zu diesem Zeitpunkt an der Wiederherstellung eines einheitlichen und neutralen deutschen Staates gemäß der Dreimächtekonferenz ermöglichte dem Deutschen Volk die Schaffung einer demokratischen Nachkriegsreichsverfassung, die dann aber nur in der sowjetischen Besatzungszone am 07. 10. 1949 in Kraft gesetzt werden konnte.
Dafür gebührt der Sowjetunion heute noch Dank und Anerkennung.
Die Reichsidentität wird nach Artikel 1 durch den Bezug auf Deutschland und die Deutschen Länder sowie die deutsche Staatsangehörigkeit gewährleistet, auch wenn das Wort Reich nach dem Willen der Besatzer nicht verwendet werden durfte.
Die DDR ist also im Gegensatz zur BRD nicht als Verwaltungsorganisation in einem Reichsteil gegründet worden, sondern als staatsrechtlich identische Fortführung des deutschen Reichs in seinem territorialen Kerngebiet. Beweis dafür ist, DDR- Bürger erhielten einen blauen Pass, was die internationale Anerkennung eines souveränen Staates ( Deutsches Reich ) bedeutet, dies im Gegensatz zu den Bundesbürgern, welchen nur grüne/ rote Reisepässe durch ihre Verwaltungsorganisation ausgestellt bekamen.
Für alle „DDR-Bürger“ gilt nach dem bis 1967 unverändert geltendem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz RuStAG von 1913 § 1:
Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt. Somit sind alle Bürger, welche auf dem Gebiet von Mitteldeutschland vor der so genannten Wiedervereinigung 1990
geboren wurden, automatisch Bürger des nie untergegangenen Deutschen Reiches.
Im Gegensatz dazu wurde für die Bewohner des Bundesgebietes (Art.25 GG) im Art. 116 GG die Reichsangehörigkeit durch Aufnahme im Gebiet des Deutschen Reiches ersetzt und so eine neue Kategorie staatenloser „Deutscher“ geschaffen, denn Gebiet ist nicht Staat.
Damit ist aber klargestellt, daß die weiterhin existierenden Deutschen in aller Welt und DDR-Deutschen nach RuStAG keine Partei des GG sind, soweit sie nicht freiwillig die Mitgliedschaft in der Glaubens- Wirtschafts- und Ausbeutungsgemeinschaft „Bund/ BRD“ beantragten.
Für diese Deutschen mit fortbestehender Reichsangehörigkeit wurde die Norm im Gerichtsverfassungsgesetz der „BRD“ vom 09.05.1975 (aufgehoben mit Art. 14 d. 1.BMJBBG v. 19.04.2006 im Bereich des „Bundesrechts“) wie folgt formuliert: § 20 (Weitere Exterritoriale)(2) Im Übrigen erstreckt sich die deutsche Gerichtsbarkeit auch nicht auf andere als die in Absatz 1 und in den §§ 18 und 19 genannten Personen, soweit sie nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts, auf Grund völkerrechtlicher
Vereinbarungen oder sonstiger Rechtsvorschriften von ihr befreit sind.
Selbst der gängigste Gesetzeskommentar zum Gerichtsverfassungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland ( Ursprungsregel aus 1876 wurde vom Deutschen Reich identisch übernommen) führt in der 6. Auflage von Kissel/Mayer zu GVG § 21, Seite 467, Rn 18 hierzu folgendes aus:
Innerstaatlich gilt für die Verfahren um Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch, für die der IStGH subsidiär zuständig ist, jedoch mangels Anwendbarkeit des GVG § 21, die Immunität.
Damit besteht ein Verfahrenshindernis nach GVG §§ 18 bis 20. Dies begründet die Zulässigkeit aller Verfahren, welche durch DDR- Reichsbürger eingereicht werden vor dem IStGH, weil ein „Staat“ ( Bundesrepublik ) nicht in der Lage ist, die Ermittlungen oder die Strafverfolgung durchzuführen (Art. 17 Abs. 1 Buchst. a IStGH – Statut).
Somit ist diesem Souverän die Immunität zu gewährleisten.
Übergriffe der so genannten BRD und deren Körperschaften, einschl. derer in freiwilliger Gerichtsbarkeit unter AGB handelnden Privatpersonen, als Richter getarnt, sind zu unterbinden. Die Straftäter der Macht müssen vor ihren gesetzlichen Richter gestellt werden.
Zugrunde liegende Rechtsvorschrift ist gemäß Kontrollratsgesetz Nr. 4 das GVG vom 27.Januar 1877 i.d.F.v. 22 März 1924 (RGBl. I/299), hier der von den Alliierten 1946 geänderte § 19: Deutschen wird das Recht der Exterritorialität nicht gewährt, weshalb alle Deutschen nach RuStAG nur deutschen Staatsgerichten nach § 15 GVG unterliegen, die es in der „BRD“ nicht gibt, da § 15 im BRD-GVG weggefallen ist, weil die „BRD“ kein Staat ist!
Die Verweigerung der Verfassung, durch Politiker der westlichen Besatzungszonen ermöglichte erst die Einführung der kommunistischen Diktatur in der DDR im Zuge des geplanten kalten Krieges.
Ab 1952 konnte so von dem hier installierten Parteiensystem unter Führung der SED die Verfassung des deutschen Volkes systematisch außer Wirkung gesetzt, bis zur Überlagerung durch die „Sozialistische Verfassung“ von 1968. So genanntes DDR- Unrecht ist nichts anderes als Verfassungsbruch.
Die vom deutschen Volk gewählte Verfassung von 1949 wurde bis heute nicht aufgehoben, was der SED durch den gesamtdeutschen verfassungsgebenden Akt vom 30. Mai 1949 auch nicht
möglich gewesen wäre.
Eduard Schewardnadse, der damalige sowjetische Außenminister, löschte 1990 lediglich die sozialistische Verfassung von 1968 der Wirtschaftszone DDR, aber niemals die Verfassung vom 30.Mai 1949. Er hielt sich damit korrekt an die völkerrechtlichen Vorgaben.
Wie die Bundesregierung selbst feststellte, war das Bonner Grundgesetz niemals vom deutschen Volk als Verfassung ratifiziert worden, wie es die westlichen Alliierten im Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949 vorgesehen hatten.
Am 17.07.1990 setzten die USA durch Streichung des Geltungsbereichs Art. 23 in das Grundgesetz, dieses außer Kraft.
Die russische Seite hob im Gegenzug die sozialistische Verfassung der DDR und das sozialistische Staatsangehörigkeitsgesetz von 1967 auf.. Mit der Aufhebung des sozialistischen Staatsangehörigkeitsgesetzes, entließ die Sowjetunion die Bürger von Mitteldeutschland in ihr automatisch mit der Geburt erworbenes und nie erloschenes Recht, Staatsbürger des Deutschen
Reiches zu sein.
Nun stand der Weg offen, durch Volksentscheid gemäß Art. 3 Verfassung und Art.146 GG die Verfassung Deutschlands von 1949 im Vereinigten Wirtschaftsgebiet wieder zur Anwendung zu bringen und so die Handlungsfähigkeit des deutschen Staates wieder herzustellen.
Dies lag aber offenkundig weder im Interesse der Hintergrundmächte, noch der etablierten hochverräterischen Parteiensysteme auf beiden Seiten, noch der gesteuerten
„Bürgerrechtsbewegungen“.
Während die Öffentlichkeit (einschließlich Sowjetunion) mit dem 4+2 Vertrag getäuscht und das von Medien und Schulen beider Seiten unwissend gehaltene Deutsche Volk mit D-Mark und
sonstiger vermeintlicher Annehmlichkeiten sowie Grenzöffnung („Wirtschafts- u. Sozialunion“) abgelenkt wurde, vereinbarten die drei Westmächte mit der Bundesregierung in Selbstkontraktion
durch Notenwechsel die Fortgeltung des Besatzungsrechts nach dem Überleitungsvertrag entgegen dem 4+2 Vertrag.
Dies erfolgte mit der Berlinvereinbarung vom 25. September 1990 zur besonderen politischen Einheit Berlin und mit der Vereinbarung der Bundesregierung mit den Drei Mächten (wohlweislich wurde die Sowjetunion immer ausgeschlossen) vom 27./28. September 1990
zum übrigen vereinigten Wirtschaftsgebiet.
Die „Einleitende deutsche Note“ wurde veröffentlicht BGBl.1990 Teil II, S.1386, Nr. 42 – Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. November 1990, also erst über einem Monat nach dem „Tag der Einheit“ 03. Oktober 1990!
Diese Vereinbarung enthält die Fortgeltung wesentlicher Teile des Überleitungsvertrags (Besatzungsrecht) und in Punkt 4. a) die Vollmacht an die Bundesregierung, die Einhaltung dieses fortgeltenden Besatzungsrechts auf dem Gebiet der noch bestehenden DDR zu garantieren, also den Auftrag, die DDR zu diesem Zwecke zu usurpieren. Dies war die tatsächliche „Rechtsgrundlage“ der „Einheit“ und nicht der juristisch unmögliche
„Einigungsvertrag“.
Dies erklärt, warum alle wichtigen Führungspositionen in der DDR in kolonialer Manier mit Westpersonal besetzt wurden.
Mit dem sog. Einigungsvertrag, Art.4, 2,. Artikel 23 wird aufgehoben, wurde unter Federführung der Bundesregierung die grundgesetzliche Ordnung endgültig beseitigt um die „BRD“ nach dem Gesellschaftsvertrag vom 29.08.1990 als Bundesrepublik Deutschland- Finanzagentur Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen unter HRB 51411 ins Handelsregister AG
Frankfurt/M., zu privatisieren.
Der 03. Oktober 1990 ist also in Wahrheit der Tag der Entmündigung, Versklavung und Knechtschaft des Deutschen Volkes!
Da das Deutsche Volk bis heute über diesen Sachverhalt durch alle offiziellen Stellen und alle Systemparteien getäuscht wurde und wird, erfüllt diese Durchführung der „Einheit“ den Tatbestand des schweren Betrugs am Deutschen Volk nach § 263 StGB.
Die Herstellung des „vereinigten Wirtschaftsgebietes“ war demnach keine politische sondern eine strafrechtliche und ökonomische Angelegenheit, zu Gunsten der 3 Westmächte.
Alle daraus in Folge erwachsenen Rechtsgeschäfte und Verhältnisse sind illegal und kriminell, können daher national und international keinen Bestand haben.
Da die Bundesregierung und die herrschende vereinigte Parteiendiktatur diese mit den Westalliierten vereinbarte Weiterbesetzung und Ausraubung des Deutschen Volkes offenkundig nur mit dem Ziel des eigenen Machterhalts ausnutzte, ohne dem Besatzungsrecht in wesentlichen Punkten Rechnung zu tragen, wurde der „BRD“ mit dem Ersten (19.04. 2006) und Zweiten
(23.11. 2007) Bundesrechtsbereinigungsgesetz, erlassen von den Alliierten, die Verwaltungs- und Rechtsprechungsbefugnis entzogen und die Zuständigkeit auf den Rahmen des Kontrollratsgesetz Nr. 35 beschränkt. (Schiedsgerichtsbarkeit in Arbeitsstreitigkeiten, denn die BRD ist eine Firma).
Es besteht die Gefahr, dass bei weiterer Ignoranz der BRD – „Behörden“ eine militärische Lösung durch die Alliierten, also die Wiedererrichtung des offenen Besatzungszustands erfolgen könnte, mit dem Ziel der Auflösung Deutschlands oder nur der „BRD“ als Hindernis eines Friedensvertrags, oder aber die Übertragung der Besatzerfunktion auf die EU.
Das deutsche Volk wird nun selbst und unmittelbar aktiv werden, da es nicht aus der Geschichte getilgt werden will und zur Abwendung von Völkermord. Die Unterzeichnenden haben diesen Auftrag verstanden.
Die laut „Einigungsvertrag“ Artikel 5 in Zweijahresfrist erfolgen sollende Volksabstimmung, über eine Verfassung gemäß Artikel 146 GG, wurde nie umgesetzt.
Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu im Beschwerdeverfahren 2BvR 2091/99 fest, dass weder aus Art. 20 noch Art. 146 GG eine Pflicht „staatlicher“ Stellen zur Durchführung einer Volksabstimmung folgt. Dies ist völlig richtig, denn sowohl nach der Dreimächtekonferenz als auch dem Wortlaut von Art. 20 und 146 GG ist das direkte Handeln des deutschen Volkes selbst gefordert.
Dieses Handeln wurde mit der Verfassung vom 30.05.1949 eingeleitet und ist jetzt auf dieser Basis unbedingt fortzusetzen, nachdem es 60 Jahre lang von Systemparteien aller Couleur im
Auftrag fremder Mächte blockiert worden ist.
Artikel 3 der Verfassung von 1949 bestimmt:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Jeder Bürger hat das Recht und die Pflicht zur Mitgestaltung in seiner Gemeinde, seinem Kreis, seinem Lande und in der
Deutschen Demokratischen Republik.
Das Mitbestimmungsrecht der Bürger wird wahrgenommen durch:
Teilnahme an Volksbegehren und Volksentscheiden; Übernahme öffentlicher Ämter in Verwaltung und Rechtsprechung.
Die im öffentlichen Dienst Tätigen sind Diener der Gesamtheit und nicht einer Partei. Ihre Tätigkeit wird von der Volksvertretung überwacht. Es bedarf also wahrlich keiner Parteien, welche sich aus dem vom Volke schwer erarbeiteten Bruttosozialprodukt bedienen und nie genug bekommen können. Im Gegenzug aber „wohlwollend“
darüber streiten, ob man vom geraubten Volksvermögen den Hartz IV Empfängern in Gnaden etwas abgibt. Dies ist eine Farce, eine Posse im gesteuerten Theater „BRD“. Das parasitäre Verhalten der so genannten Staatsdiener ist einfach nur noch Ekel erregend.
Aufgrund der staatspolitischen Verhältnisse in der DDR, konnte die 1949- er Verfassung von Anbeginn nicht aufleben, da sie durch verfassungsbrechende sozialistische Gesetze unterlaufen wurde.
Die Sowjetunion hob 1955, per Ministerratsbeschluss, das Besatzungsrecht für Mitteldeutschland auf.
Somit hätte die Verfassung aufleben können, dies wurde aber vom SED – Regime unterbunden, genauso wie in der Gegenwart vom BRD – Regime praktiziert.
Der in dieser Verfassung manifestierte Wille unserer Nachkriegsaufbaueltern wurde von Anfang an blockiert, hintertrieben und verfälscht.
Es liegt jetzt am Deutschen Volk, dieses Vermächtnis endlich zu erfüllen!
Diese Verfassung ermächtigt die Bürger in Übereinstimmung mit der UN-Resolution A/RES/56/83 vom 28.01.2002, Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen.
Art. 9: Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen
Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern.
Die angemaßten hoheitlichen Rechte und Pflichten, Usurpation, der BRD – Verwaltungsorganisation und deren Körperschaften, sind auf die einer Firma wie jede andere zu reduzieren.
Die Schulden dieser Firma, derzeit etwa 2 Billionen Euro, bei einem Stammkapital von 25.000 Euro, sind Angelegenheit deren Personals und nicht des Deutschen Staatsvolkes! Bahnt sich eine Staatspleite an, so kann der Staat über Enteignung des Volkes, diese abwenden und die entstandenen Schulden begleichen.
Die BRD besitzt kein Staatsvolk, kann und wird nur mit ihrem Personal und der GmbH Stammeinlage ( 50 tausend DM) haften können und müssen.
Wer dieses System jahrelang gedankenlos gewählt und seine Verantwortung abgetreten hat, möge sich daran beteiligen!
Wohl aber hat das Deutsche Staatsvolk jede Menge Schadenersatzansprüche an die BRD -Firma!
Die Ausgebluteten, Geplünderten, Zwangsversteigerten, Entmündigten, in einer Matrix gehaltenen Menschen, all jene die um ihren Besitz gebracht und ihrer Existenz beraubt wurden, werden als
Legion aufstehen!
Bedingt dadurch, dass sowohl Kläger als auch Beklagte auf Deutsch miteinander kommunizieren, und die Deutsche Sprache auch eine der drei Hauptsprachen der Europäischen Union ist, wurde beantragt nach Artikel 39 Ziffer 3 des Statuts in deutscher
Sprache zu verhandeln.
Im Auftrag fremder und eigener Handlung natürlicher Personen und
Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft Vogtland- Westsachsen als
Zusammenschluss Selbstverwaltender nach Abschnitt IX der
Deutschlandverfassung 1949 und UN Resolution A/Res/56/83.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
natürliche Personen nach BGB § 1 und gem. UN Resolution
A/Res/56/83, die Personenstandserklärung und die Proklamation der Selbstverwaltung der einzelnen Personen wird auf Anordnung des Gerichtes nachgereicht.

















Eine wunderbare Sammlung aller Fakten und Hintergründe. Ich danke nochmals .
FAKTEN FAKTEN FAKTEN !!!
Das Bild des BRDDR-Protokolls sollte vervielfältigt werden – UNBEDINGT
DIESE FRAU GEHÖRT UNVERZÜGLICH IN HAFT!
FAKTEN: Die BRD gilt als nicht handlungsfähig und verfügt über keine hoheitlichen Befugnisse. Das Grundgesetz der BRD ist erloschen. Es verfügt über keinen Geltungsbereich. Gesetze, welche über keinen klar definierten Geltungsbereich verfügen, sind nichtig. Das bestätigen Urteile!
Die Polizei arbeitet damit ohne jede Legitimation. Die BRD Polizei handelt nicht im Auftrage eines Staates! Sondern frei nach Lust?! SIE HÄTTE DIE WAFFEN NIEDER ZU LEGEN!
Jeder Deutsche Bürger, bzw. mit Personalausweis ,,Bewohner”, denn er zählt erst samt bürgerlicher Rechte als Bürger, diese Rechte wurden aber samt dem Antrag auf einen Personalausweis unfreiwillig und unter arglistiger Täuschung abgetreten,
hat das Recht und die Pflicht sich auf seine Rechte zu berufen! Denn es regiert das Verbrechen!!
- Kein Deutscher muss Steuern zahlen! Denn eine Firma ist nicht befugt Steuern zu erheben! Es zählt damit als Schutzgelderpressung.
- Kein Deutscher braucht sich an Gesetze der BRD-GmbH zu halten! Denn es gibt keine Gesetze. Wo keine Hoheit, da keine Gesetze. Eine Firma kann keine Gesetze erlassen. Eine illegale Firma auch nicht.